Vertretungsunterricht ist grundsätzlich Unterricht und in der Regel auch Fachunterricht und wird durch eine entsprechende Fachlehrkraft oder die Klassenlehrkraft erteilt.
Im fachfremden oder unvorhergesehen Vertretungsunterricht arbeiten die Lernenden der
Jahrgänge 5-6 mit dem Fördermaterial aus der Westermann-Onlinediagnose systematisch und zunehmend selbständig und eigenverantwortlich (ab SJ 2024/25 auch Jahrgang 7).
Jahrgänge 8-9 selbständig und eigenverantwortlich an fächergebundenen Projekten aus einem bereitgestellten Aufgabenpool (ab SJ 2024/25 auch Jahrgang 10 an selbstgewählten Projekten).