Der Schulvorstand
Die Entscheidungen in der Schule werden von den Konferenzen, dem Schulvorstand und der Schulleitung getroffen. Diese Gremien wirken bei der Erledigung der Aufgaben in der Schule gleichberechtigt nebeneinander, Sie haben unterschiedliche Zuständigkeitsbereiche, die im Einzelnen durch das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) geregelt sind.
Dem Schulvorstand obliegt die wichtige Aufgabe, die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.
Die Entscheidungsbefugnisse des Schulvorstandes sind in § 38 a Abs. 3 NSchG abschließend festgelegt.
Der Schulvorstand entscheidet u. a. über den von der Schulleiterin/dem Schulleiter aufgestellten Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel, die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, Schulpartnerschaften, die Ausgestaltung der Stundentafel, Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen, für die Werbung und das Sponsoring in der Schule und für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3 NSchG.
Aktuelle Mitglieder des Schulvorstands:
Lehrkräfte:
• Frau Cyliax
• Frau Gurkasch
• Frau Klar
• Herr Kukuk
• Frau Parr-Meyn
• Herr Peter (Schulleiter)
• Frau Sepe
• Frau Wörns
Eltern:
• Frau Behrens
• Herr Müller
• Herr Walter
• Frau Ziemann
Schülerinnen und Schüler:
• Alina Dreher (9b)
• Henri Benthack (10 Mint)
• Celina Hagemann (Jahrgang 13)
• Joalina Stein (Jahrgang 13)